Anspruch auf Abfindung

Die Abfindung im Arbeitsrecht

Einen direkten Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach Ausspruch einer Kündigung kennt unsere Rechtsordnung (leider) nicht. Auch wenn ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung gar nicht mehr in den Betrieb zurück kehren möchte, muss er den Umweg über die Kündigungsschutzklage gehen. Dass offizielle Klageziel lautet demgemäß, das das Arbeitsgericht durch Urteil feststellt, dass die angegriffene Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis ungekündigt weiter fortbesteht.

Letztlich enden aber doch ca. 90% aller Kündigungsschutzverfahren mit der Zahlung einer Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Wie kommt das?

Der Arbeitgeber möchte sich aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen von dem Arbeitnehmer trennen. Er weiß, dass das Gesetz und die Rechtsprechung hohe Hürden für die Wirksamkeit einer Kündigung aufgestellt haben. Der Arbeitgeber trägt also ein enormes Risiko, den Prozess zu verlieren und nicht nur den „ungeliebten“ Arbeitnehmer weiter beschäftigen zu müssen, sondern auch noch rückwirkend für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum Urteil dessen Gehalt nachzahlen zu müssen. Aus diesem Grunde zahlt er dem Arbeitnehmer lieber „freiwillig“ eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes und erhält im Gegenzug dessen Einverständnis damit, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Eine solche Vorgehensweise ist meist auch im Interesse des Arbeitnehmers.

Die Höhe einer solchen Abfindung ist reine Verhandlungssache und orientiert sich in erster Linie an den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage und an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers. In der Berliner Praxis hat sich die sog. „Faustformel“von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit herausgebildet, wobei wir jedoch für unsere Mandanten in vielen Fällen auch weit höhere Abfindungen aushandeln konnten.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Bettina Diedrich
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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