Aufhebungsvertrag – Urteile

Aufhebungsvertrag – Urteile

Abschließend haben wir für Sie noch einige Urteile zum Aufhebungsvertrag zusammengestellt. Auch hier soll wieder der Hinweis nicht fehlen, dass juristische Laien die abschließende Beurteilung einer Rechtslage nicht ausschließlich durch die Lektüre solcher Urteile vornehmen sollten, sondern dringend empfohlen wird, hierfür die Rechtsberatung eines spezialisierten Anwalts, in diesem Fall den eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, in Anspruch zu nehmen.

Aufhebungsvertrag und Rechtsschutzversicherung

Ein Urteil des BGH (vom 19.11.2008, Az. IV ZR 305/07), wonach die Rechtsschutzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, im Falle einer angedrohten Kündigung die Kosten für den Anwalt im Rahmen der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages zu übernehmen. Danach soll es allein auf die Behauptung des Versicherungsnehmers ankommen, mit der er seinem Vertragspartner (hier also seinem Arbeitgeber) einen Pflichtverstoß anlastet. Das Vorbringen des Arbeitnehmers muss einen objektiven Tatsachenkern enthalten und mit diesem einen Rechtsverstoß verbinden. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ernsthaft androht und diese Kündigung vom Grundsatz her rechtswidrig wäre: BGH Az. IV ZR 305/07

Das OLG Frankfurt am Main konkretisiert in einem neueren Urteil (vom 17. September 2014, Az. 7 U 102/13) die Voraussetzungen für die Erteilung von Deckungsschutz im Hinblick auf die Verhandlung von Aufhebungsverträgen durch einen Anwalt. Danach soll es erforderlich sein, dass der rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag die etwaige Rechtswidrigkeit oder Unwirksamkeit der in Aussicht gestellten Kündigung geltend macht und dem Arbeitgeber daher eine Pflichtverletzung vorwirft. Dann soll die Rechtsschutzversicherung verpflichtet sein, die Kosten des Anwalts zu übernehmen: LAG Frankfurt/M., Az. 7 U 102/13

Nachträgliche Anfechtung des Aufhebungsvertrages?

Das LAG Hamm stellt in seinem Urteil vom 9. Juni 2011 (Az. 15 Sa 410/11) fest, dass der Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit nicht gehalten ist, im Rahmen von Gesprächen zu einem Aufhebungsvertrag dem Arbeitnehmer ohne dessen Aufforderung die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu ermöglichen: LAG Hamm, Az. 15 Sa 410/11

Ein Arbeitnehmer ist nach seinem Vorbringen in “Angst und Panik” geraten und wollte der “erheblichen Stresssituation” des Personalgesprächs entkommen. Er sei daher zur Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages „überrumpelt“ worden. Ein Recht zur Anfechtung des unter diesen Umständen geschlossenen Aufhebungsvertrages besteht trotz allem nicht, wie das Landesarbeitsgericht Mainz mit Urteil vom 28.01.2016 entschied: LAG Mainz, Az. 5 Sa 398/15

Nicht selten droht ein Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung und bringt den Arbeitnehmer auf diesem Wege dazu, übereilt einen bereits vorbereiteten Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Nach einem Urteil des BAG vom 12.3.2015 kann der Aufhebungsvertrag jedoch unter bestimmten Umständen angefochten werden, wenn die Kündigungsandrohung widerrechtlich war: BAG, Az. 6 AZR 82/14

Ein Urteil des BAG vom 14.3.2012 (Az. 7 ABR 67/10) zu der Frage der erforderlichen Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages: BAG, Az. 7 ABR 67/10

Rücktritt vom Aufhebungsvertrag in der Insolvenz? Das Bundesarbeitsgericht hatte in einem Urteil vom 10.11.2011 darüber zu entscheiden, ob die Nichtzahlung einer vereinbarten Abfindung den Arbeitnehmer nicht zum Rücktritt vom Aufhebungsvertrag berechtigt, sofern das Insolvenzgericht dem Arbeitgeber nach dem Eröffnungsantrag die Zahlung von Abfindungen verbietet: BAG, Az. 6 AZR 357/10

Urteil des BAG vom 18.8.2011: Ein Aufhebungsvertrag ist nur dann in Anbetracht eines nachfolgenden Betriebsübergangs wirksam, wenn er auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein neues Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber gleichzeitig verbindlich in Aussicht gestellt worden war: BAG, Az. 8 AZR 312/10

Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld

Das Bundessozialgericht stellt in einem Urteil vom 3.3.2009 klar, dass die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung wegen Verlustes des Arbeitsplatzes, wenn die Abfindungszahlung während des Bezugs von ALG II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist: BSG, Az. B 4 AS 47/08 R Hinweis: Beim Bezug von ALG I wird eine Abfindung grundsätzlich nicht berücksichtigt!

Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 17.10.2007) darf grundsätzlich keine Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld verhängt werden, sofern ein Abfindungsvergleich vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage geschlossen wurde: BSG, Az. B 11a AL 51/06 R

Das BSG stellt fest, dass eine Sperrzeit nicht verhängt werden darf, wenn ein Ar­beit­nehmer einem Aufhebungsvertrag zustimmt, weil der Arbeitgeber zu­vor mit ei­ner ob­jek­tiv rechtmäßigen Kündi­gung ge­droht hat. Es sei in diesem Fall dem Ar­beit­neh­mer nicht zuzumuten, die­ an­ge­droh­te Kündigung hinzunehmen: BSG, Ur­teil vom 12.07.2006, B 11a AL 47/05 R

Bettina Diedrich
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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