Arbeitsrecht: Erste Schritte nach einer Kündigung
Manchmal erwartet der Arbeitnehmer sie seit mehreren Monaten, manchmal kommt sie ohne Vorankündigung und ganz überraschend: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In Zeiten der Krise oft eine persönliche Katastrophe für den betroffenen Arbeitnehmer.
Jetzt heißt es kühlen Kopf bewahren! Da kurze Fristen laufen, sollten Sie unbedingt gleich in den nächsten Tagen nach Zugang der Kündigung einen spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, ist durch die Kündigung ein Rechtsschutzfall eingetreten und die Rechtsschutzversicherung muss Deckungsschutz erteilen und die Rechtsanwaltskosten übernehmen. Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir Ihnen eine arbeitsrechtliche Erstberatung zum Pauschalpreis von 60,00 EUR brutto an oder unterstützen Sie bei der Erlangung von stattlicher Beihilfen, sofern Sie bedürftig sind.
Dass Sie unbedingt schnell handeln sollten, hat folgenden Grund: Nach dem Kündigungsschutzgesetz können sie Einwendungen gegen die Kündigung nur innerhalb einer Klagefrist von 3 Wochen gerichtlich geltend machen. Sofern Sie diese Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage versäumt haben, ist die Kündigung in jedem Fall wirksam, egal, ob sie eigentlich nach dem Gesetz berechtigt war oder nicht. Sie sind somit selbst dafür verantwortlich, sich um die Wahrnehmung Ihrer Rechte zeitnah zu kümmern. Nur in ganz engen Ausnahmefällen (wie etwas schwere Erkrankung, Urlaubsabwesenheit) „verzeiht“ das Gesetz eine entsprechende Fristversäumung.
Sofern Sie diese erste Hürde genommen haben, können sie zumeist erst einmal aufatmen, denn nach unserer Rechtsordnung sind Sie als Arbeitnehmer wirklich sehr gut geschützt! In den seltensten Fällen ist eine Kündigung wirklich „wasserdicht“. und nur in wenigen Fällen lässt sich von vornherein feststellen, dass eine Rechtsverteidigung aussichtslos wäre. Stattdessen gelingt es in vielen Fällen durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage die Situation eines Arbeitnehmers nach Ausspruch einer Kündigung deutlich zu verbessern.
Wir gehen dabei stets so vor, dass wir in enger Abstimmung mit Ihnen in jeder Phase eines Kündigungsschutzprozesses das eigentliche Klageziel festlegen. Dies ist umso wichtiger, als sich die Perspektive eines Arbeitnehmers in dieser Situation schnell ändern kann. Aus unserer Beratungspraxis können wir oft feststellen, dass Arbeitnehmer direkt nach Erhalt einer Kündigung noch sehr engagiert um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses kämpfen, in einer späteren Phase des Verfahrens (wenn eventuell eine berufliche Neuorientierung stattgefunden hat) aber eher an einer angemessenen Abfindung interessiert sind. Hier sind Sie „Herr des Verfahrens“ und wir richten uns nach Ihrem Anliegen, unterlassen es aber nicht, sie ganz offen über die Chancen und Risiken des einen oder anderen Vorgehens aufzuklären. Besonders wichtig ist es uns hierbei auch, die Folgen eines eventuellen Abfindungsvergleichs bei dem Bezug von Arbeitslosengeld im Auge zu behalten und für Sie auch gleich ein gutes Arbeitszeugnis „auszuhandeln“.
Weitere Informationen zum Ablauf einer Kündigungsschutzklage haben wir hier für Sie bereit gestellt: Kündigungsschutzklage: Ihr Anwalt für Kündigungsschutz in Berlin informiert
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin:
Bettina Diedrich
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht
E-Mail: mail@ra-diedrich.de
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