Die Kündigungsfristen im Überblick
Es gelten grundsätzlich gem. § 622 BGB die folgenden gesetzlichen Kündigungsfristen bei dem Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses:
1.) Arbeitnehmer befindet sich in der Probezeit (längstens 6 Monate):
2 Wochen
2.) Arbeitsverhältnis besteht nicht länger als zwei Jahre:
4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats
3.) Arbeitsverhältnis besteht länger als:
2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende
12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende
15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende
20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende.
Wichtig: Diese verlängerten Fristen gelten nur für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten diese längeren Fristen nicht!
Zu beachten ist außerdem noch folgendes: im Gesetz (§622 Abs. 2 letzter Satz) findet sich eine Regelung, wonach bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt werden. Diese Vorschrift ist rechtswidrig und nicht mehr anzuwenden. Das Gesetz ist leider noch nicht entsprechend aktualisiert worden.
Zu prüfen ist außerdem, ob im Arbeitsvertrag oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag nicht andere Kündigungsfristen bestimmt sind und den vorgenannten gesetzlichen Kündigungsfristen vorgehen. Zumindest bei vertraglichen Kündigungsfristen ist dies nur dann der Fall, wenn die Fristen zugunsten des Arbeitnehmers günstiger sind. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen.
Achtung: Wenn der Arbeitgeber die maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten hat und Sie sich hiergegen wehren wollen, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Hier können Sie mehr dazu lesen: Kündigungsschutzklage: Ihr Anwalt für Kündigungsschutz in Berlin informiert
Hinweis: Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen wollen, sollten Sie unbedingt die o. g. Kündigungsfristen beachten, ansonsten drohen erhebliche Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld. Diese und weitere wichtige Informationen zum Aufhebungsvertrag erhalten Sie hier: Aufhebungsvertrag – Tipps vom Anwalt
+ Rechsberatung: Anwalt Aufhebungsvertrag
Anwalt Arbeitsrecht Berlin
Allgemeine Informationen zu unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin – Mitte
Bettina Diedrich
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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