Arbeitsrecht: Gründe für eine Kündigung
Sofern der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht ohne Weiteres kündigen, sondern es muss ein tragfähiger Kündigungsgrund vorliegen. Nach dem Kündigungsschutzgesetz sind dies auschließlich folgende:
Betriebsbedingte Kündigung: z. B. Auftrags- oder Umsatzrückgang führen zum Wegfall eines Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber muss eine ordentliche Sozialauswahl vornehmen und es darf keine andere Beschäftigungsmöglichkeit für den betroffenen Arbeitbnehmer im Unternehmen geben.
Verhaltensbedingte Kündigung: Der Arbeitbnehmer verstößt vorwerfbar gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag. In der Regel muss der Arbeitgeber allerdings zuvor abgemahnt haben.
Personenbedingte Kündigung:Der Arbeitbnehmer ist nicht (mehr) in der Lage, seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag zu erfüllen, ohne dass ihm dies vorwerfbar wäre, wie z. B. bei Krankheit oder Leistungsminderung.
Der Arbeitbnehmer befindet sich bei Ausspruch einer Kündigung in der vorteilhaften Ausgangssituation, dass der Arbeitgeber voll dafür beweispflichtig ist, dass die jeweiligen Voraussetzungen des geltend gemachten Kündigungsgrundes vorliegen. Gesetz und Rechtsprechung machen es hier dem Arbeitgeber alles andere als leicht!
Einwendungen gegen eine Kündigung müssen durch Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden: Kündigungsschutzklage: Ihr Anwalt für Kündigungsschutz in Berlin informiert
Bettina Diedrich
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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